Fahrerschulungen für Staplerfahrer und Kranführer

Die Berufsgenossenschaften fordern für Krane in der DGUV Vorschrift 52, Grundsatz 3009-003 geeignete und unterwiesene Bediener.

Tatsächlich häufen sich durch hohe Umschlagsleistungen und kurze Arbeitszeittakte die Unfälle. Schuld ist häufig die Unkenntnis der Bediener über die physikalischen Einsatzgrenzen des Krans oder der unsachgemäße Umgang bei Transport und Verladung von Gütern aller Art. Ein mangelhaft ausgebildeter Fahrer riskiert so Sach-, oder schlimmer noch: Personenschäden.