Montage

Im Vorfeld der Montage stimmen wir mit Ihnen gemeinsam den Liefer- und Montagetermin ab.

Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme Ihres Kranes sieht die Gesetzgebung eine Prüfung der Krananlage vor, welche wir gerne für Sie übernehmen. Unsere kompetenten Kransachkundigen und -verständigen prüfen Ihren Kran zuverlässig unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften „Krane“ DGUV V 52 (vormals BGV D6) und „Winden, Hub- und Zuggeräte“ DGUV V 54 (vormals BGV D8). Hierzu gehört u.a. das Testen der Standsicherheit durch eine Prüflast, die Einhaltung von Sicherheitsabständen sowie die Überprüfung der elektrischen Anschlüsse.

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