Montage
Im Vorfeld der Montage stimmen wir mit Ihnen gemeinsam den Liefer- und Montagetermin ab.
Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme Ihres Kranes sieht die Gesetzgebung eine Prüfung der Krananlage vor, welche wir gerne für Sie übernehmen. Unsere kompetenten Kransachkundigen und -verständigen prüfen Ihren Kran zuverlässig unter Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften „Krane“ DGUV V 52 (vormals BGV D6) und „Winden, Hub- und Zuggeräte“ DGUV V 54 (vormals BGV D8). Hierzu gehört u.a. das Testen der Standsicherheit durch eine Prüflast, die Einhaltung von Sicherheitsabständen
sowie die Überprüfung der elektrischen Anschlüsse.